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Vereinfachte Rechtsgrundlage für flugsicherungsbezogene Maßnahmen im Probebetrieb

Eine Änderung der Luftverkehrsordnung soll dafür sorgen, dass der Probebetrieb für neue Schallschutzmaßnahmen schneller beginnen kann.

 (Quelle: r.classen/Shutterstock)
(Quelle: r.classen/Shutterstock)

Idee: rechtliche Hürden beseitigen

Diese Maßnahme soll durch eine Änderung der Luftverkehrsordnung ermöglichen, dass neue Schallschutzmaßnahmen schneller in den Probebetrieb gehen können. Ein einjähriger Probebetrieb mit einem ausführlichen Monitoring ist immer nötig, bevor neue Maßnahmen zum aktiven Schallschutz in den Regelbetrieb übergehen können. Manchmal sind auch Testflüge erforderlich. In dieser Zeit soll sich zum Beispiel zeigen, ob eine Maßnahme flugbetrieblich gut machbar ist und wie viel Lärmentlastung sie tatsächlich bringt. Erst nach solchen Erprobungsphasen und der Bewertung der Monitoring-Ergebnisse fällt die Entscheidung, ob eine Maßnahme zum Beispiel weiterentwickelt oder so wie erprobt umgesetzt wird. Damit der Probebetrieb beginnen kann, sind allerdings derzeit viele Genehmigungen nötig – genauso viele wie für die neue Festlegung oder endgültige Änderung einer Flugroute. Das trägt dazu bei, dass selbst beschränkte Probebetriebe oder leichte Optimierungen einen längeren zeitlichen Vorlauf brauchen. Diese Maßnahme möchte deshalb die Genehmigung vereinfachen.

Das Vorhaben im Detail: Juristisch ausgedrückt soll anstelle einer „förmlichen Rechtsverordnung“ in Zukunft eine sogenannte Allgemeinverfügung reichen, um einen – zeitlich klar befristeten – Probebetrieb zu starten. Wie bisher sind sowohl die Fluglärmkommission als auch das Umweltbundesamt an der Genehmigung beteiligt.

Entlastungswirkung

Die Gesetzesänderung der Luftverkehrsordnung kann dafür sorgen, dass Schallschutzmaßnahmen in Zukunft schneller in den Probe- und somit letztlich auch in den Regelbetrieb übergehen können. Die genaue Entlastungswirkung hängt aber von der konkreten Maßnahme ab.

Einschränkungen

Ob es zu einer Änderung der Luftverkehrsordnung kommt, liegt nicht in den Händen der im Forum Flughafen und Region (FFR) vertretenen Akteure. Sie setzen sich aber intensiv für dieses Ziel ein. Unter anderem steht das FFR in direktem Kontakt mit den Verantwortlichen auf Bundesebene und legt ihnen konkrete Textvorschläge für die Änderung der Verordnung vor.


Aktueller Stand

Ein Änderungsvorschlag der Luftverkehrsordnung wurde formuliert und den relevanten Akteuren – insbesondere im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – übersandt. Die weitere Umsetzung liegt in den Händen von Akteuren auf Bundesebene. 

Diese Maßnahme gehört zu Säule III des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz.


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