Prüfauftrag Anhebung der Zwischenanflughöhen bei GBAS-basierten Anflügen
Ein „Ground Based Augmentation System“ (GBAS) soll unter anderem ermöglichen, dass Flugzeuge länger als bisher in größerer Höhe zur Landung anfliegen können.
Idee: mit neuer Technologie höher hinaus
In der Vergangenheit hat sich die Anhebung der Mindestflughöhe auf der Strecke zum Endanflug als lärmsenkende Maßnahme bewährt (siehe „Eindrehen vor Mainz und Offenbach“). Eine weitere Erhöhung – auf bis zu 6.000 Fuß (ca. 1.830 Meter) im Süden und bis zu 7.000 Fuß (ca. 2.130 Meter) im Norden – könnte noch mehr Lärm verringern. Sie wirft aber auch technische und betriebliche Schwierigkeiten auf. Wenn die Flugzeuge nämlich aus dieser Höhe zur Landung anfliegen, müssen sie dann auch weiter vom Flughafen entfernt mit dem Endanflug beginnen – zu weit weg, um den Leitstrahl des Instrumentenlandesystems zu empfangen. Um diese Abhängigkeit vom ILS-Leitstrahl zu überwinden, soll alternativ auch ein Anflug mithilfe eines GBAS („Ground Based Augmentation System“) möglich werden. Dessen Reichweite reicht technisch auch für Landungen aus größerer Entfernung aus.
Entlastungswirkung
Entlastungen entstehen im Bereich des Endanfluges – bei Westwind in der Region um Hanau, bei Ostwind im Bereich Mainz und Rheinhessen.
Voraussetzungen für die Umsetzung
Ehe GBAS für eine größere Reichweite zugelassen werden konnte, mussten Untersuchungen belegen, dass die Sicherheit dabei gewährleistet bleibt. Die entsprechende Zulassung erfolgte Mitte 2019.
Um zu allen Tageszeiten GBAS für den Anflug zu nutzen, ist außerdem eine Zulassung des Systems für den unabhängigen Betrieb der Bahnen in Frankfurt nötig. („Zu allen Tageszeiten satellitengestützt landen“)
Einschränkungen
Aktuell verfügen nur etwa zehn Prozent der in Frankfurt landenden Flugzeuge über die nötigen Voraussetzungen, um GBAS zu nutzen – ihr Anteil wird aber in Zukunft voraussichtlich steigen.
Die Nutzung dieser Maßnahme ist außerdem nur möglich bei viel Verkehr, da die relevanten Bereiche weit weg vom Flughafen liegen – dort fliegen die Flugzeuge nur, wenn diese weit entfernten Eindrehbereiche aufgrund der Verkehrssituation benötigt werden. Eine Verlegung der Eindrehbereiche bei geringerem Verkehr erfolgt nicht.
Aktueller Stand
Die Maßnahme befindet sich seit 2021 im Regelbetrieb.
Diese Maßnahme gehört zu Säule II des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz.