Zu prüfende Kriterien
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Vorrang für ausschließlich entlastende Maßnahmen
Maßnahmen, die nur entlastende, aber keine belastenden Wirkungen haben, haben Priorität. -
Ausgeglichenheit zwischen Be- und Entlastung
Führt eine Maßnahme zu einer erhöhten Belastung in einer bestimmten Region, dann sollen andere Maßnahmen hinzukommen, die diese Region wieder entlasten. -
Günstige Kosten-Nutzen-Abschätzung
Vorrang haben Maßnahmen, deren Kosten-Nutzen-Abschätzung möglichst günstig ausfällt. -
Ausgleich von Benachteiligungen
Entstehen beteiligten Akteuren der Luftverkehrswirtschaft durch die Umsetzung aktiver Schallschutzmaßnahmen Nachteile, dann sollen andere Maßnahmen diese Auswirkung nach Möglichkeit wieder ausgleichen. -
Vorrang für Maßnahmen mit Erweiterungspotenzial
Wenn verschiedene Maßnahmen zur Diskussion stehen, die ungefähr gleich stark den Lärm verringern könnten, sich aber gegenseitig ausschließen, dann sollten die mittel- und langfristigen Entlastungswirkungen Berücksichtigung finden. Den Vorzug bekommen Maßnahmen, die auf längere Sicht den Fluglärm noch weiter reduzieren könnten – zum Beispiel, indem sie zeitlich oder räumlich ausgedehnt werden. -
Effizientere neue Maßnahmen können alte ersetzen
Es kann vorkommen, dass eine neue und eine bereits eingeführte Maßnahme einander ausschließen. Verspricht die neue Maßnahme, mehr Lärm einzusparen als die alte, dann kann sie die bereits eingeführte Maßnahme wieder aufheben. -
Anwendbarkeit
Die kurzfristig einzuführenden Maßnahmen sollen so beschaffen sein, dass sie möglichst für alle derzeitigen Nutzer des Flughafens Frankfurt anwendbar sind. Mittel- und langfristig können bei Einführung oder Ausdehnung weiterer Maßnahmen zusätzliche Anforderungen an Ausstattung oder Schulung der Luftverkehrsteilnehmer gestellt werden. -
Schnelle Umsetzbarkeit
Die Auswahl soll Maßnahmen umfassen, die sofort nach Erteilung entsprechender Genehmigungen umsetzbar sind. Im Idealfall lassen sich die Maßnahmen mittel- oder langfristig noch weiter optimieren, um noch mehr Lärm einzusparen.