Die Arbeitsschritte des Genehmigungsverfahrens
Arbeitsschritte | Dauer |
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Eine Anfrage zur Änderung eines Flugverfahrens erreicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) | |
Eingangsbearbeitung | 4 Wochen |
Auftragsklärung | 4 Wochen |
Priorisierung | 4 Wochen |
Beschreibung/Entwicklung des neuen Flugverfahrens – hier „zeichnen“ die Fachleute der DFS buchstäblich das neue Verfahren | 20 Wochen |
Beratung, z.B. mit der Fluglärmkommission (FLK) | 20 Wochen |
Abwägung u.a. von Lärmschutzpotential, Sicherheit und Aufwand | 4 Wochen |
Prüfungen durch das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) | 20 Wochen |
Finale Abstimmung innerhalb der DFS sowie mit dem BAF | 4 Wochen |
Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch AIP | 8 Wochen |
Inkrafttreten |