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Von der Idee zur Maßnahme

Von der ersten Idee, wie Fluglärm verringert werden kann, bis zur konkreten Maßnahme vergeht nicht selten über ein Jahr, wobei mehrere Phasen durchlaufen werden. Dabei geht es um die Erfüllung von Kriterien, den Entwurf verschiedener Szenarien, die Klärung rechtlicher Aspekte und die Abschätzung des Aufwands.

 (Quelle: UNH)
Eine Idee umzusetzen ist gar nicht so einfach. Sie muss bestimmten Kriterien sowie rechtlichen Aspekten genügen und sorgfältig geplant werden. (Quelle: UNH)
  1. Zuständig: Expertengremium Aktiver Schallschutz
  2. Zunächst werden Ideen gesammelt
  3. Ideen/Vorschläge werden mit zwei Kriterienkatalogen geprüft
  4. Ausgewählte Maßnahmen durchlaufen ein Genehmigungsverfahren
  5. Genehmigte Maßnahmen gehen in den Probebetrieb
  6. Maßnahmen, die sich bewähren werden in den Regelbetrieb übernommen

Die Ideensammlung

Alle Mitglieder des ExpASS können Ideen vorstellen. Auch die betroffenen Gemeinden arbeiten Vorschläge aus. Die Palette der Ansätze ist breit und reicht von technologischen Lösungen zur Flugzeugumrüstung über eine veränderte Nutzung der Start- und Landebahnen bis hin zur Verlegung von Flugrouten.


Der Kriterienkatalog

Die gesammelten Vorschläge müssen gewisse Kriterien erfüllen um es in die engere Auswahl zu schaffen. Für diesen Prüfschritt hat das ExpASS einen Kriterienkatalog erarbeitet.


Nach der Auswahl der Maßnahmen

Die Maßnahmen, die die Prüfung anhand beider Kriterienkataloge erfolgreich bestanden haben, gehen in die Umsetzung. Diese wird durch das ExpASS begleitet und ausgewertet. Die Aufgaben des Gremiums sind dabei folgende:

  1. Das ExpASS beschreibt für jede Maßnahme genau,
    - inwiefern sich durch sie Lärm in der Region reduziert bzw. verlagert.
    - wie sie umgesetzt wird und bei welchen Kriterien die Umsetzung wieder abgebrochen werden müsste.
  2. Bevor Maßnahmen in den Regelbetrieb gehen können, muss erst ein Probebetrieb prüfen, ob sie betrieblich geeignet sind – und natürlich, wie stark sie den Lärm tatsächlich senken.
  3. Das ExpASS überprüft die Maßnahmen regelmäßig und bewertet sie nach den genannten Gesichtspunkten. Anschließend beraten die Fachleute über die Ergebnisse dieser Überprüfung und entscheiden, ob Änderungen an der Maßnahme notwendig sind.
  4. Die Anwendung der genannten Kriterien ergänzt die Abwägung der Deutschen Flugsicherung (DFS) – das Unternehmen prüft Flug- und Verwaltungsverfahren in jedem Fall eigenständig.

Keine Maßnahme ohne Genehmigungsverfahren

Bevor eine neue Schallschutzmaßnahme in den Probebetrieb gehen kann, sind aufwendige Prüfverfahren und Genehmigungen notwendig. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere, wenn dabei An- oder Abflugverfahren verändert werden sollen oder Sicherheitsrichtlinien betroffen sind. Die wichtigsten Institutionen, die für die Umsetzung neuer Maßnahmen eine Rolle spielen sind:

  • Die International Civil Aviation Organization (ICAO). Sie legt für alle Länder Empfehlungen für den Flugverkehr fest. Unter anderem beschließt sie Sicherheitsrichtlinien und klärt verkehrsrechtliche Fragen.
  • Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Das BAF überwacht alle Flugsicherungsinstitutionen in Deutschland und legt Flugverfahren fest.
  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das BMVI darf Flugverfahren genehmigen, die von den Empfehlungen der ICAO abweichen.

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