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Veränderte Flughafenentgelte

Wenn Fluggesellschaften einen Flughafen nutzen, müssen sie dafür Gebühren zahlen, die sogenannten Flughafenentgelte. Die Höhe der Gebühren hängt auch davon ab, wie viel Lärm von einem Flugzeug am Boden ankommt und wie stark seine Emissionen die Umwelt belasten. Das ExpASS sollte prüfen, ob eine Veränderung der Entgeltstruktur die Lärmbelastung senken kann. Eine neue Gebührenordnung sollte die Fluggesellschaften motivieren, weniger Lärm zu verursachen – unter anderem, indem sie in leisere Flugzeuge investieren und weniger Flüge in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen planen.


Warum hat das ExpASS diese Maßnahme abgelehnt?

Das Expertengremium Aktiver Schallschutz verfügt über keinen eigenen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Flughafenentgelte. Die Gebührenstruktur und deren Genehmigung ist in Deutschland im Luftverkehrsgesetz genau geregelt. Am Flughafen Frankfurt etwa stellt der Betreiber Fraport hierfür einen Antrag, der anschließend vom hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt werden muss.  Vor der Genehmigung hört das Ministerium sowohl die Fluggesellschaften als auch die Fluglärmkommission an.

 


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